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Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Du möchtest unserem Verein durch eine Spende helfen. Das Finanzamt begrüßt ein solches Vorgehen: Spenden sind von der Steuer abzugsfähig. Dafür müssen sie allerdings in der Steuererklärung durch eine passende Spendenbescheinigung nachgewiesen werden.

Nach einer Gesetzesänderung ist es noch einfacher geworden, Spenden von der Steuer abzusetzen. Und das sogar ohne Spendenbescheinigung. Abzugsfähig von der Einkommensteuer sind alle Spenden an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen. Darunter fallen also auch gemeinnützige Vereine, wie unser Verein.

Spenden dürfen in Höhe von bis zu 20 Prozent der persönlichen Einkünfte von der Steuer abgesetzt werden. Überschreitet jemand diese Grenze, kann er aber Spenden unbegrenzt in kommenden Jahren „vortragen“ und dann von der Steuerschuld abziehen.

Bis zu einer Spendensumme von 300 Euro pro Einzelspende genügt den Finanzbehörden ein „vereinfachter Spendennachweis“: Anstatt einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (oder Ausdruck beim Onlinebanking) sowie zusätzlich ein Beleg des Empfängers.
 

Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch weiterhin Einzel-Spendenbescheinigungen aus.

Herzlichen Dank für Deine Spende!

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